Vorstand, Mitgliedschaft
Unser Verein hat zur Zeit ca. 40 Mitglieder (davon rund 30 aktive) und 7 Ehrenmitglieder. Das sind Frau Martina Götze, Herr Lutz Mögel, Herr Werner Hensel, Herr Robert Pfandke, Frau Daniela Apel, Herr Peter Zschätzsch und Frau Karin Schumann.
Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden: Wolfgang Schütze
- dem stellvertetenden Vorsitzenden: Heinz Graf
- der Schatzmeisterin: Barbara Mögel
- der Schriftführerin: Ingrid Zschätzsch
Unsere frühere Präsidentin Dorit Mutzek ist leider im Mai 2011 aus dem Verein ausgetreten.
Wir danken ihr hiermit sehr für all ihre geleistete Arbeit. Sie hat sich immer für den Verein eingesetzt und hat z.B. auch viele arbeitsauf-
wändige Dinge selbst gestaltet. Davon möchte ich hier nur nennen: Aushänge zur Vereinsstraße beim Bierstadtfest in Radeberg, Aus-
stellung und Dokumentation zum Gutsfriedhof in Liegau-Augustusbad, Ausstellung zum 10-jährigen Bestehen der Heimatstube.
Der Heimatverein Liegau - Augustusbad e.V. ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter der Nummer VR 8685 eingetragen.
"Normale" Mitgliederversammlungen, in denen die aktuell anliegenden Dinge besprochen werden, finden i.d.R. an jedem letzten Donnerstag im Monat statt.
Der Mitgliedsbeitrag für das ganze Jahr beträgt 25€ pro Mitglied und ist bis zum März jeden Jahres einzuzahlen.
Die Geschäfte des Heimatvereins sind in einer Satzung geregelt. Sie ist am 20.07.2000 in Kraft getreten. Geringfügige textliche Änderungen wurden am 23.04.2015 beschlossen. In der Satzung sind
Festlegungen enthalten zum
- Namen, Sitz, Vereinszweck,
- Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft,
- Beiträge,
- Organe des Vereins,
- Vorstand,
- Mitgliederversammlung,
- Beurkundung der Beschlüsse,
- Kassenprüfer und
- Auflösung des Vereins und Vermögensbildung
Jedes Mitglied erkennt bei Eintritt in den Verein diese Regelungen an.
Falls Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, würde uns das sehr freuen. Sie können gern unser Kontaktformular nutzen oder sich an den Vorstand wenden. Wir schicken Ihnen dann einen Aufnahmeantrag zu.